Satzung
des Stammtisch "Woibadinga"
(erstellt: Juni 1987; geändert: 02/90, 02/94, 01/97, 03/02, 04/11)
Der Stammtisch Woibadinga besteht ausschließlich aus aktiven Mitgliedern, die sich rege am Stammtischgeschehen beteiligen. Jedes einzelne Mitglied unterstützt zu jeder Zeit und mit bestmöglichem Einsatz die Vorhaben des Stammtisches.
Als verbindliche
Grundlage des Stammtisches dient eine ordentliche Stammtisch - Satzung.
Diese Satzung kann jederzeit mit einer 2/3-Mehrheit des beschlussfähigen
Stammtisches geändert werden. Beschlussfähig heißt in diesem Fall mehr als
7550 %
des gesamten Stammtisches.
Alle Rechtsgeschäfte des Stammtisches
werden durch die Vorstandschaft wahrgenommen. Die Vorstandschaft besteht aus
vier demokratisch gewählten Mitgliedern, nämlich einem ersten Vorstand,
einem zweiten Vorstand, einem Kassier und einem Schriftführer. Jedes
einzelne Mitglied der Vorstandschaft wird mit
einfacher absoluter Mehrheit
des beschlussfähigen Stammtisches gewählt. Jedes einzelne Mitglied der
Vorstandschaft kann jederzeit mit absoluter Mehrheit des beschlussfähigen
Stammtisches abgewählt werden, ansonsten dauert ihre Amtszeit zwei Jahre.
Neuwahlen finden immer in der Jahreshauptversammlung zu Beginn eines
ungeraden Jahres (Januar oder Februar) statt. Beschlussfähig heißt in diesem
Fall mehr als 7550
% des gesamten Stammtisches.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus der Vorstandschaft aus, so sind die drei verbleibenden Vorstandsmitglieder verpflichtet, bis zur Wahl eines Nachfolgers die Rechtsgeschäfte des Stammtisches weiterzuführen. Die Wahl des Nachfolgers kann sofort oder bei den nächsten Neuwahlen erfolgen. Die erste Wahl fand im Juni 1987 bei der Gründung des Stammtisches statt.
Ein Mitglied kann jederzeit mit einer 2/3-Mehrheit des beschlussfähigen Stammtisches in den Stammtisch aufgenommen oder vom Stammtisch ausgeschlossen werden. Beschlussfähig heißt in diesem Fall mehr als 50% des gesamten Stammtisches.
Abstimmungen, die § 3 und/oder § 4 betreffen, müssen schriftlich und geheim erfolgen. Sollten Enthaltungen oder ungültige Stimmen vorhanden sein, ist die Wahl ungültig und muss wiederholt werden. Ausnahmen hierzu sind in § 9 geregelt.
Bei Abstimmungen über Abwahl und Ausschluss ist das betreffende Mitglied nicht stimmberechtigt und zählt daher nicht zum beschlussfähigen Stammtisch.
Einmal im Monat wird eine ordentliche Versammlung abgehalten. Erscheinen ist Pflicht.
In diesen Versammlungen werden Wünsche, Anträge und Vorhaben diskutiert und anschließend durch eine Abstimmung zu einem Ergebnis gebracht. Zum Beschluss eines Vorhabens/Antrages ist die einfache Mehrheit des beschlussfähigen Stammtisches erforderlich. Beschlussfähig heißt in diesem Fall mehr als 50 % des gesamten Stammtisches.
Sollten Enthaltungen vorhanden sein, ist die Abstimmung ungültig und muss wiederholt werden. Ausnahmen hierzu sind in § 9 geregelt.
Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen.
Zu Beginn eines neuen Jahres wird eine Jahreshauptversammlung abgehalten. Hier wird unter anderem auch die Kassenabrechnung vorgelegt. Diese wird vom Kassier und einem jedes Jahr neu zu bestimmenden Mitglied des Stammtisches, das dann als Zeuge für die Ehrlichkeit des Kassiers bürgt, erstellt.
Der Kassier betreut die Stammtischkasse.
Jedes Mitglied hat monatlich einen Beitrag von 5 € an die Stammtischkasse zu entrichten. Ferner haben Mitglieder, die an Versammlungen unentschuldigt fehlen, einen Betrag von 5 € an die Stammtischkasse zu entrichten.
Neue Mitglieder haben eine Aufnahmegebühr von 15 € an die Stammtischkasse zu entrichten.
Dem ersten Vorstand stehen monatlich 25 € zum Nutzen des Stammtisches zur freien Verfügung.
Kontovollmacht besitzen alle vier Mitglieder der Vorstandschaft.
Besteht der Stammtisch durch Abgänge oder Ausschlüsse aus weniger als 5 Personen, so ist dieser aufgelöst. Geldmittel und Sachvermögen des Stammtisches erhalten zu gleichen Teilen die Kindergärten in Plattling. Die Vorstandschaft führt alle Rechtsgeschäfte des Stammtisches ordentlich zu Ende.
Der erste Vorstand behält sich vor, Ungereimtheiten, die den Ausgang einer Abstimmung nicht beeinflussen, zu übergehen.