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Satzung des Stammtisch "Woibadinga"

 

(erstellt: Juni 1987; geändert: 02/90, 02/94, 01/97, 03/02, 04/11)

 

§ 1 Der Stammtisch

Der Stammtisch Woibadinga besteht ausschließlich aus aktiven Mitgliedern, die sich rege am Stammtischgeschehen beteiligen. Jedes einzelne Mitglied unterstützt zu jeder Zeit und mit bestmöglichem Einsatz die Vorhaben des Stammtisches.

§ 2 Die Satzung

Als verbindliche Grundlage des Stammtisches dient eine ordentliche Stammtisch - Satzung. Diese Satzung kann jederzeit mit einer 2/3-Mehrheit des beschlussfähigen Stammtisches geändert werden. Beschlussfähig heißt in diesem Fall mehr als 7550 % des gesamten Stammtisches.

§ 3 Die Vorstandschaft

Alle Rechtsgeschäfte des Stammtisches werden durch die Vorstandschaft wahrgenommen. Die Vorstandschaft besteht aus vier demokratisch gewählten Mitgliedern, nämlich einem ersten Vorstand, einem zweiten Vorstand, einem Kassier und einem Schriftführer. Jedes einzelne Mitglied der Vorstandschaft wird mit einfacher absoluter Mehrheit des beschlussfähigen Stammtisches gewählt. Jedes einzelne Mitglied der Vorstandschaft kann jederzeit mit absoluter Mehrheit des beschlussfähigen Stammtisches abgewählt werden, ansonsten dauert ihre Amtszeit zwei Jahre. Neuwahlen finden immer in der Jahreshauptversammlung zu Beginn eines ungeraden Jahres (Januar oder Februar) statt. Beschlussfähig heißt in diesem Fall mehr als 7550 % des gesamten Stammtisches.

Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus der Vorstandschaft aus, so sind die drei verbleibenden Vorstandsmitglieder verpflichtet, bis zur Wahl eines Nachfolgers die Rechtsgeschäfte des Stammtisches weiterzuführen.  Die Wahl des Nachfolgers kann sofort oder bei den nächsten Neuwahlen erfolgen. Die erste Wahl fand im Juni 1987 bei der Gründung des Stammtisches statt. 

§ 4 Die Mitgliedschaft

Ein Mitglied kann jederzeit mit einer 2/3-Mehrheit des beschlussfähigen  Stammtisches in den  Stammtisch aufgenommen oder vom  Stammtisch ausgeschlossen werden. Beschlussfähig heißt in diesem Fall mehr als 50% des gesamten  Stammtisches. 

§ 5 Abstimmungen, die § 3 und § 4 betreffen

Abstimmungen, die § 3 und/oder § 4 betreffen, müssen schriftlich und geheim erfolgen. Sollten Enthaltungen oder ungültige Stimmen vorhanden sein, ist die Wahl ungültig und muss wiederholt werden. Ausnahmen hierzu sind in § 9 geregelt.

Bei Abstimmungen über Abwahl und Ausschluss ist das betreffende Mitglied nicht stimmberechtigt und zählt daher nicht zum beschlussfähigen Stammtisch.

§ 6 Die Versammlungen

Einmal im Monat wird eine ordentliche Versammlung abgehalten. Erscheinen ist Pflicht.

In diesen Versammlungen werden Wünsche, Anträge und Vorhaben diskutiert und anschließend durch eine Abstimmung zu einem Ergebnis gebracht. Zum Beschluss eines Vorhabens/Antrages ist die einfache Mehrheit des beschlussfähigen Stammtisches erforderlich. Beschlussfähig heißt in diesem Fall mehr als 50 % des gesamten Stammtisches.

Sollten Enthaltungen vorhanden sein, ist die Abstimmung ungültig und muss wiederholt werden. Ausnahmen hierzu sind in § 9 geregelt.

Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen.

Zu Beginn eines neuen Jahres wird eine Jahreshauptversammlung abgehalten. Hier wird unter anderem auch die Kassenabrechnung vorgelegt. Diese wird vom Kassier und einem jedes Jahr neu zu bestimmenden Mitglied des  Stammtisches, das dann als Zeuge für die Ehrlichkeit des Kassiers bürgt, erstellt.

§ 7 Finanzen

Der Kassier betreut die  Stammtischkasse.

Jedes Mitglied hat monatlich einen Beitrag von 5 € an die Stammtischkasse zu entrichten. Ferner haben Mitglieder, die an Versammlungen unentschuldigt fehlen, einen Betrag von 5 € an die  Stammtischkasse zu entrichten.

Neue Mitglieder haben eine Aufnahmegebühr von 15 € an die Stammtischkasse zu entrichten.

Dem ersten Vorstand stehen monatlich 25 € zum  Nutzen des Stammtisches zur freien Verfügung.

Kontovollmacht besitzen alle vier Mitglieder der Vorstandschaft.

§ 8 Auflösung

Besteht der Stammtisch durch Abgänge oder Ausschlüsse aus weniger als 5 Personen, so ist dieser aufgelöst. Geldmittel und Sachvermögen des Stammtisches erhalten zu gleichen Teilen die Kindergärten in Plattling. Die Vorstandschaft führt alle Rechtsgeschäfte des Stammtisches ordentlich zu Ende.

§ 9 Ausnahmesituationen bei Abstimmungen

Der erste Vorstand behält sich vor, Ungereimtheiten, die den Ausgang einer Abstimmung nicht beeinflussen, zu übergehen.

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